Liebe Leser, vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unsere Veröffentlichungen im Sinne der Traditionspflege grundsätzlich im generischen Maskulinum erfolgen, d. h., maskuline Substantive und Pronomen werden geschlechtsneutral verwendet. Es werden also stets alle gerade zugelassenen Geschlechter gleichberechtigt angeprochen!
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Liebe Schützenbrüder und -schwestern,
vom 15. bis zum 30. Mai tragen wir unsere Vereinsmeisterschaften mit dem
Kleinkalibergewehr
aus.
Vom 5. bis zum 13. Juni treten dann unsere Schützen mit
Großkaliberpistole/-revolver
gegeneinander an - es geht um den Pfingstpokal 2025.
Wir hoffen in allen Wettbewerben wieder auf eine zahlreiche Beteiligung und wünschen allen Startern viel Erfolg und die erforderliche Portion Glück!
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Während der Ausrichtung vereinsinterner Wettkämpfe ist mit Einschränkungen
beim
Gästeschießen !
zu rechnen. Wir danken für Ihr Verständnis!
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Am Samstag, den 21. Juni um 15.00 Uhr findet wieder unser traditionelles
Königs- und Volkskönigsschießen
statt. Zu dem
öffentlichen Volkskönigsschießen
laden wir alle (volljährigen) Schönberger und ihre Gäste, die keine Mitglieder unserer Zunft sind, herzlich ein.
Geschossen wird mit vereinseigenen Luftgewehren, die Teilnahme ist kostenfrei. Der "Volksschützenkönig 2025" wird während des Schützenfests am 19. Juli mit den üblichen Ehrungen sowie einem Sachgeschenk proklamiert und darf dann Titel und Königskette ein Jahr lang führen. Weitere Verpflichtungen sind mit dieser Würde nicht verbunden.
Wir freuen uns auf euren Besuch und wünschen jedem Teilnehmer viel Glück!
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Grundsätze für das Schießen durch Gäste der Zunft
(1) Gästen der Zunft kann durch den Kapitän bzw. seine Vertretung oder durch den Schützenmeister das Schießen in der Vereinsanlage gestattet werden. Möglich ist das Schießen mit Luftgewehren und Luftpistolen auf 10m, mit Kleinkalibergewehren auf 50m sowie mit Klein- und Großkaliberpistolen/-revolvern bis zum Kaliber .357 Magnum auf 25m. Die Gäste haben sich grundsätzlich auszuweisen und werden im Meyton-System erfasst.
(2) Für Minderjährige gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Altersgrenzen, das Vorliegen einer Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten und die Aufsicht während des Schießens.
(3) Der Zutritt zu den Schießständen und das Schießen sind erst nach einer Belehrung über die Sicherheitsvorschriften und die geltende Schießstandordnung gestattet. Alle Schützen haben die Kenntnisnahme dieser Bestimmungen schriftlich zu bestätigen („Schießkladde“). Personen, die zuvor Alkohol genossen haben, ist der Zutritt zu den Schießständen verboten.
(4) Die Preise für die Benutzung der Schießstände, das Ausleihen einer Luftdruck- oder Kleinkaliberwaffe und den Erwerb der Munition ergeben sich aus dem Aushang im Schießleiterzimmer. Vereinseigene Großkaliberwaffen und -munition sind nicht vorhanden.
(5) Munition für Kleinkaliberwaffen kann bei der Standaufsicht erworben werden. Nicht-Inhaber einer behördlichen Erwerbsberechtigung müssen die Munition auf dem Schießstand verbrauchen oder zurückgeben. Die Mitnahme gilt als unerlaubter Besitz und stellt einen Straftatbestand dar.
(6) Veränderungen an Vereinswaffen (z. B. die Verstellung der Visierung) sind verboten. Für verursachte Schäden haftet der Benutzer.
(7) Die Benutzung eigener Waffen ist unter folgender Voraussetzung zulässig: Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen haben der Standaufsicht vor dem Schießen das Erlaubnis-Dokument – WBK im Original – und ihren Personalausweis vorzulegen. Beim Mitführen einer erlaubnispflichtigen Waffe ohne WBK wird umgehend die Polizei verständigt.
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